David Höhn, M.A.

 

David Höhn beschäftigt sich mit der Kultur- und Geistesgeschichte Europas und des Nahen Ostens. Er studierte Philosophie und Geschichte in München, Teheran, Jerusalem, Beirut und Berlin. Seine Masterarbeit widmete er den globalen Auswirkungen der Islamischen Revolution im Iran. In seiner Doktorarbeit untersucht er die intellektuellen Netzwerke rund um den renommierten Beiruter Verlag Dar Al-Tali’a.

Praktikumsberatung

Am Institut ist er für die Anerkennung von berufspraktischen Leistungen im Kernfach Kulturwissenschaft zuständig. Im BA kann ein Praktikum oder eine qualifizierte berufliche Tätigkeit anteilig im Umfang von 10 LP (6-8 Wochen) angerechnet werden. Im MA kann ein Praktikum oder eine qualifizierte berufliche Tätigkeit ebenfalls im Umfang von bis zu 10 LP anerkannt werden.

Anrechenbarkeit von Praktika und qualifizierten beruflichen Tätigkeiten

Es werden nur Praktika und qualifizierte berufliche Tätigkeiten angerechnet, die in einem erkennbaren Zusammenhang mit den Arbeits-, Berufs- und Forschungsfeldern zukünftiger Kulturwissenschaftler*innen stehen.

Vorgehen bei der Anrechnung von Praktika

Die Praktikumsvereinbarung wird von den Studierenden eigenhändig vorgenommen. Eine Kommunikation vorab mit dem/der ÜWP-Verantwortlichen ist nicht nötig. Nach Beendigung des Praktikums ist ein 2-seitiger formloser Praktikumsbericht zu verfassen, aus dem die Art der Tätigkeit, die gesammelten Erfahrungen sowie die Bezüge zum kulturwissenschaftlichen Studium hervorgehen. Zusätzlich ist ein Nachweis/Zeugnis erforderlich, aus dem die Dauer des Praktikums sowie der Umfang (Vollzeit/Teilzeit) hervorgehen. Beide Dokumente – Praktikumsbericht (vorab per Mail) und Nachweis (im Original) – müssen mir in der Sprechstunde vorgelegt werden.

Vorgehen bei der Anrechnung von qualifizierten beruflichen Tätigkeiten

Für die Anrechnung von qualifizierten beruflichen Tätigkeiten genügt es, einen Arbeitsnachweis (Vertrag, Bestätigung) in meiner Sprechstunde vorzulegen.